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Herausragende Einzelsportler(innen), Mannschaften und verdienstvolle Personen werden diesmal für ihre Leistungen und sportlichen Erfolge der Jahre 2025 und 2026 geehrt.
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Die Verwaltung der Gemeinde erhält in den letzten Tagen vermehrt Rückmeldungen und Beschwerden aus der Bevölkerung über das wiederholte Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die damit verbundene Geruchsbelästigung für viele Anwohnerinnen und Anwohner unangenehm ist, insbesondere wenn sie über mehrere Tage anhält. Gleichzeitig ist es wichtig, die Situation sachlich einzuordnen. Das Ausbringen von Gülle ist nicht allein deshalb verboten, weil seit Wochen Trockenheit herrscht. Die geltenden Regeln des „Programme de Gestion Durable de l’Azote“ sehen klare Vorgaben und Sperrfristen vor. Nach den uns vorliegenden rechtlichen Informationen gilt auf Wiesen insbesondere eine Sperrfrist vom 16. September bis einschließlich 31. Januar für bestimmte mineralische und organische Dünger mit schneller Wirkung sowie für sogenannten „fumier mou“, mit Ausnahme der natürlichen Rückführung durch Weidetiere. Bis zu diesen Sperrfristen müssen landwirtschaftliche Betriebe ihre verfügbaren Lagerkapazitäten und Güllegruben entsprechend bewirtschaften. Wenn die Witterung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen, wird Gülle daher vor Beginn der Sperrzeiten ausgebracht. Dabei handelt es sich grundsätzlich um einen natürlichen, organischen Stickstoffdünger, der Teil eines landwirtschaftlichen Kreislaufs ist. Dennoch ist ebenso festzuhalten, dass die derzeit anhaltende Trockenheit die Geruchsbelästigung deutlich verstärken kann. Bei trockener, warmer und windiger Witterung können Ammoniakverluste zunehmen, wodurch der Geruch intensiver und länger wahrgenommen wird. Aus diesem Grund ist es aus Sicht des guten Miteinanders besonders wichtig, dass bei der Ausbringung möglichst schonende Verfahren angewandt werden. Eine bodennahe Ausbringung oder ein rasches Einarbeiten der Gülle kann die Dauer und Intensität der Geruchsbelästigung deutlich verringern. Ich möchte daher beide Seiten um gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Achtung bitten. Die Landwirtschaft erfüllt eine wichtige Aufgabe und arbeitet innerhalb rechtlicher Vorgaben. Gleichzeitig haben auch die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an Lebensqualität und Rücksichtnahme in ihrem direkten Wohnumfeld. Gerade in einer ländlich geprägten Gemeinde wie Burg-Reuland ist ein gutes Miteinander zwischen Bevölkerung und Landwirtschaft besonders wichtig. Dazu gehört, dass Beschwerden ernst genommen werden, aber auch, dass landwirtschaftliche Arbeiten nicht vorschnell verurteilt werden. Umgekehrt ist es wünschenswert, dass landwirtschaftliche Betriebe bei empfindlichen Wetterlagen, soweit möglich, besonders rücksichtsvoll planen und geeignete Ausbringungstechniken einsetzen. Nur durch gegenseitiges Verständnis, offene Kommunikation und Rücksichtnahme kann ein respektvolles Zusammenleben zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung gelingen. Hochachtungsvoll STELLMANN Alain
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Ab dem 1. September 2026 wird die Nummer des kostenlosen Pensionstelefons 1765 von einer Standardnummer ersetzt: 02 225 1765
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Sammeleinkauf hochstämmiger Obstbäume
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Wichtige Mitteilung an die Einwohner der Gemeinde Burg-Reuland: Bitte gehen Sie sparsam mit dem Trinkwasser um!
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