Identifizierung und Registrierung von Hunden
Der Königliche Erlass vom 28.05.2004 (in Kraft getreten am 07.06.2004) sieht folgendes vor :
- jede Person, die als Eigentümer oder Halter eines Hundes gewöhnlich eine direkte Verwaltung oder Aufsicht über ihn ausübt ist dazu verpflichtet das Tier zu identifizieren und zu registrieren. Diese Bestimmung zählt für ALLE Hunde, unabhängig von seinem Geburtsdatum;
- der Verantwortliche für einen Hund muss diesen vor dem Alter von 4 Monaten gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Erlasses identifizieren und registrieren lassen. Er muss den Hund auf jeden Fall vor seiner Vermarktung identifizieren und registrieren lassen;
- der Hundehalter hat zwei Möglichkeiten der Identifizierung und Registrierung:
- die erste Möglichkeit besteht in der Tätowierung des Tieres. Diese Tätowierung darf nur an der Innenseite des Ohres oder des Schenkels oder in der Leistenbeuge angebracht werden. Hierbei dürfen nur Buchstabenkombinationen von A bis Z außer Q gebraucht werden. Die Farbe der Tätowierungstinte muss der Fellfarbe des Hundes angepasst sein, damit die Tätowierung gut lesbar ist.
- das Tätowierungszeichen muss sich aus 6 Buchstaben zusammensetzen.
- die zweite Möglichkeit besteht in der Anbringung eines Mikrochip. Dieser Mikrochip darf nur von einem zugelassenen Tierarzt angebracht werden. Dieser überprüft die Lesbarkeit des Chips, bevor er ihn einpflanzt. Der Mikrochip muss in der Mitte der linken Halsseite unter die Haut eingeführt werden. Diese Art und Weise der Identifizierung ist auf Grund ihrer Langlebigkeit zu bevorzugen (eine Beschädigung des Chips ist nicht möglich).
- ist das Identifizierungszeichen eines Hundes durch irgendeinen Grund nicht mehr lesbar, so muss der Verantwortliche ein neues Identifizierungszeichen nach dem Verfahren seiner Wahl anbringen lassen.
- die Daten, die es ermöglichen, die Tiere zu identifizieren und um den Namen und die Anschrift ihres Verantwortlichen herauszufinden, werden in einem Zentralregister erfasst und fortgeschrieben.
Jeder anerkannte Tierarzt führt diese oben genannten Identifizierungen und Registrierungen durch.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden gemäß des Gesetzes vom 14.08.1986 über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere ermittelt, festgestellt und geahndet.
Prüfung zukünftiger Hundebesitzer mittels Fragebogen
Angehende Hundebesitzer müssen seit dem 1. Januar 2006 vor dem Erwerb des Tieres einen Fragebogen beantworten. Anhand der Befragung soll der Hundezüchter entscheiden, ob der Bewerber geeignet ist, einen Hund zu halten.
In dem Fragebogen wird unter anderem geprüft, wie der Besitzer das Tier bei Abwesenheit versorgen will. Ferner teilt der Käufer mit, ob er Kinder oder einen Garten hat. Der Verkäufer muss dann entscheiden, ob die neue Umgebung der Rasse und dem Charakter des gewünschten Hundes angemessen ist.
Mit dieser Richtlinie soll vermieden werden, dass Hunde spontan und voreilig gekauft werden und dass gefährliche Hunde in die falschen Hände kommen.