Vorgehensweise und Voraussetzungen:
- Terminabsprache (beim Bevölkerungs- und Standesamt)
- „Ahnenforscher“ werden generell nachmittags empfangen.
- Selbständiges Suchen in den Standesamtregistern wird vorausgesetzt. Auf Nachfrage kann das Gemeindepersonal bei Problemen Hilfestellung leisten.
- Für die Einsicht in Urkunden, die nicht älter als 100 Jahre sind, muss eine durch das Gericht Erster Instanz ausgestellte Genehmigung vorgelegt werden.
- Ist die Zahl der gesuchten Urkunden begrenzt und liegen genaue Daten vor, übernehmen die Bediensteten nach Absprache mit dem Ahnenforscher das Suchen der Urkunden.
Kosten:
Jeder Interessierte kann kostenlos Einsicht in die Standesamtsregister haben.
Das Kopieren von Standesamtsurkunden zum Zweck der Ahnenforschung erfolgt kostenpflichtig in der Gemeindeverwaltung.
Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des Standesbeamten 1 bis höchstens 3 Tage.