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Ausländer

Ansprechpartnerin: Frau VON MONTIGNY Regina

Zuständigkeiten: Dieser Dienst richtet sich an alle Personen, ausländischer Nationalität, welche bereits im Ausländerregister eingetragen sind oder dort eingetragen werden möchten.

Formalitäten zwecks Eintragung:

  • persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden;
  • einen gültigen nationalen Ausweis oder Reisepass vorlegen

Alle weiteren Informationen und Schritte werden Ihnen vom Dienst mitgeteilt.

Ausstellung eines Ausländerausweises:

  •  persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden;
  •  1 Lichtbild mitbringen;
  •  Kosten : Erster Ausweis : 23 €;
  •  Ausstellungsfrist : +/- 2 Wochen

Ankunftsbescheinigung

Die betreffenden Personen müssen persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden und dort Folgendes vorlegen:

  •  einen gültigen Ausweis oder einen Reisepass;
  •  ein Lichtbild

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Anträge auf Erhalt oder Verlängerung der Arbeitserlaubnis müssen vom Arbeitgeber beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt werden.

Kontakt:

  • Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Dienst Beschäftigung, Gesundheit und Soziales

Antrag auf Ausübung des Wandergewerbes

Anträge auf Genehmigung zur Ausübung des Wandergewerbes werden nicht mehr von der Gemeindeverwaltung, sondern vom Unternehmensschalter bearbeitet.

Kontakt: