Ansprechpartnerin: Frau VON MONTIGNY Regina
Zuständigkeiten: Dieser Dienst richtet sich an alle Personen, ausländischer Nationalität, welche bereits im Ausländerregister eingetragen sind oder dort eingetragen werden möchten.
Formalitäten zwecks Eintragung:
- persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden;
- einen gültigen nationalen Ausweis oder Reisepass vorlegen
Alle weiteren Informationen und Schritte werden Ihnen vom Dienst mitgeteilt.
Ausstellung eines Ausländerausweises:
- persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden;
- 1 Lichtbild mitbringen;
- Kosten : Erster Ausweis : 23 €;
- Ausstellungsfrist : +/- 2 Wochen
Ankunftsbescheinigung
Die betreffenden Personen müssen persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden und dort Folgendes vorlegen:
- einen gültigen Ausweis oder einen Reisepass;
- ein Lichtbild
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Anträge auf Erhalt oder Verlängerung der Arbeitserlaubnis müssen vom Arbeitgeber beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt werden.
Kontakt:
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dienst Beschäftigung, Gesundheit und Soziales
Antrag auf Ausübung des Wandergewerbes
Anträge auf Genehmigung zur Ausübung des Wandergewerbes werden nicht mehr von der Gemeindeverwaltung, sondern vom Unternehmensschalter bearbeitet.
Kontakt:
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Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Unternehmensschalter