Heiraten
Bedingungen:
- Die zukünftigen Eheleute müssen 18 Jahre alt sein (sollten die Antragsteller jünger sein, erteilt das Standesamt bei Bedarf Auskünfte bezüglich der Vorgehensweise).
- Mindestens ein Antragsteller muss in der Heiratsgemeinde wohnhaft sein.
Mitzubringende Unterlagen:
Die zukünftigen Eheleute müssen gemeinsam mindestens einen Monat vor der vorgesehenen Eheschließung beim Standesamt vorstellig werden, um die „Eheschließungsabsichtserklärung“ (das frühere Heiratsaufgebot besteht nicht mehr) zu unterschreiben.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde (wenn nicht in Belgien geboren)
- Wohnsitzbescheinigung (wenn nicht in Belgien wohnhaft)
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung für ausländische Antragsteller (beim zuständigen Konsulat zu beantragen)
- im gegebenen Falle : Sterbeurkunde(n) oder/und Scheidungsurkunde(n) früherer Ehepartner
Kosten:
Heiratsbuch : 25,00 Euro
(bei der Eheschließung zu zahlen, zusammen mit den anderen anfallenden Unkosten für Urkunden)
Heiratsurkunden
Heiratsurkunden können erst nach der standesamtlichen Heirat ausgestellt werden.
- Kosten:
3,00 Euro
1,00 Euro ab der zweiten Ausstellung derselben Urkunde
- Aushändigungsfrist:
Nach Unterschrift des Standesbeamten
Bei der Eheschließung : sofort
Bei späteren Anfragen : 1-3 Tage