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Pflichtimpfung gegen Kinderlähmung

Verfahren:

Es muss eine Bescheinigung des Arztes betreffend die Pflichtimpfung gegen Kinderlähmung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Diese Bescheinigung sollte folgendes beinhalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
  • die Daten der vier vorgenommenen Impfungen
  • der Stempel und die Unterschrift des Arztes

Kosten: gratis

Einreichdatum: Impfungen können ab dem 2. Lebensmonat des Kindes vorgenommen werden.