Verfahren:
Es muss eine Bescheinigung des Arztes betreffend die Pflichtimpfung gegen Kinderlähmung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Diese Bescheinigung sollte folgendes beinhalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
- die Daten der vier vorgenommenen Impfungen
- der Stempel und die Unterschrift des Arztes
Kosten: gratis
Einreichdatum: Impfungen können ab dem 2. Lebensmonat des Kindes vorgenommen werden.