Entnahme und Transplantationen von Organen nach dem Tod
Das Gesetz aus dem Jahre 1987 sieht vor, dass jeder Bürger, der in Belgien wohnt, sein stillschweigendes Einverständnis dazu gibt, dass ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen.
Dies bedeutet, dass jeder, der vorher keinen Einwand erhoben hat, damit einverstanden ist, nach seinem Ableben Organe zur Verfügung zu stellen.
Jeder Bürger hat jedoch das Recht, zu Lebzeiten, gegen die Entnahme von Organen Einwand zu erheben.
Vorgehensweise:
- Beim Bevölkerungsamt der Wohnsitzgemeinde vorstellig werden;
- Personalausweis mitbringen;
- bei Personen unter 18 Jahren wird die Erklärung durch die Eltern getätigt.
Verschiedene Erklärungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
- Einspruch gegen jede Entnahme von Organen und Geweben
- Ausdrückliche Willenserklärung – der Betreffende erklärt sich ausdrücklich als Spender. Nach dem Ableben haben die Angehörigen keinerlei Möglichkeit, diese Erklärung aufzuheben.
- Der Antragsteller „hebt den Einspruch auf“.
- Der Antragsteller „hebt die ausdrückliche Willenserklärung“ auf.
Kosten: gratis
Einregistrierungszeit:
Eine Erklärung laut Punkt 1-4 kann zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden.
Nach Unterzeichnung der Erklärung durch den Antragsteller und den Bürgermeister wird die Mitteilung an das Nationalregister weitergeleitet.
Bis zur amtlichen Endregistrierung vergehen 1 bis 3 Tage.