Reisepass
Reisepässe können nur noch für 7 Jahre ausgestellt werden.
Vorgehensweise:
- persönlich beim Bevölkerungsamt vorstellig werden
- 1 Lichtbild mitbringen
- Antragsformulare unterschreiben bei Minderjährigen muss ebenfalls ein Elternteil vorstellig werden zwecks Unterschriftsleistung
Preis:
- normales Verfahren: 87,00 Euro – 7 Jahre Gültigkeit
- dringendes Verfahren (außergewöhnliches Verfahren): 262,00 Euro – 7 Jahre Gültigkeit
Aushändigungsfrist:
Die Reisepässe werden nicht mehr durch die Gemeindeverwaltung fertig gestellt sondern nach Brüssel weitergeleitet.
- Dauer eines normalen Verfahrens: 5 Arbeitstage
- Dauer eines dringenden Verfahrens: 1 Tag (24 Stunden)
Reisepass für Kinder unter 18 Jahren
Ab dem 01.09.1999 muss jedes Kind, egal wie alt es ist, einen eigenen Reisepass haben, wenn es sich in ein Land begibt, in welchem noch Reisepasspflicht besteht.
Vorgehensweise:
- das Kind muss persönlich und in Begleitung von mindestens einem Elternteil vorstellig werden
- das Kind sowie ein Elternteil müssen die Antragsformulare unterschreiben
- 1 Lichtbild
Kosten:
- normales Verfahren: 35,00 Euro
- dringendes Verfahren: 210,00 Euro
Aushändigungsfrist :
- Dauer eines normalen Verfahrens: etwa 5 Arbeitstage
- Dauer eines dringenden Verfahrens: 1 Tag (24 Stunden)