Wonach
suchen Sie?
bild-bevölkerungsdienst-2

Sterbefälle

Bei einem Sterbefall muss der Abmelder folgende Unterlagen beim Standesamt vorlegen:

  •  Todesbescheinigung des Arztes
  •  Personalausweis des Verstorbenen

Wenn vorhanden, müssen nachstehende Unterlagen ebenfalls vorgelegt werden:

  •  Heiratsbuch des Verstorbenen
  •  Führerschein des Verstorbenen
  •  Willenserklärung bezüglich der Bestattungsart

Auszug aus der Sterbeurkunde

Vorgehensweise: Auszüge aus einer Sterbeurkunde dürfen ausgehändigt werden an Angehörige und Bezugspersonen des Verstorbenen.  Um ihren Bezug zum Verstorbenen zu belegen, müssen die Antragsteller ihren Personalausweis vorzeigen. Rechtsanwälte und diverse Verwaltungen dürfen auch Sterbeurkunden anfragen.

Preis:

  • 3,00 Euro (für Verwaltungszwecke, soziale Gesetze)
  • 1,00 Euro bei mehrfachem Ausstellen derselben Urkunde (ab zweitem Exemplar)

Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des Standesbeamten höchstens 1 bis 3 Tage.

Bestattung

Falls der Verstorbene auf einem Friedhof in der Gemeinde Burg-Reuland bestattet werden soll, muss entweder die Friedhofverwaltung in Thommen oder das Sekretariat des Bauhofs mindestens zwei volle Werktage vor dem Bestattungstermin darüber benachrichtigt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass das betreffende Grab nicht rechtzeitig durch das Gemeindepersonal ausgehoben werden kann.

Einäscherung

Vorgehensweise:

  • Bei der Abmeldung des Verstorbenen wird der Antrag auf Einäscherung gestellt.
  • Nach Erledigung der anfallenden Formalitäten wird der Antrag auf Einäscherung an das Bestattungsunternehmen weitergeleitet.

Bereits zu Lebzeiten kann jeder Bürger die Wahl zwischen einer Erdbestattung und einer Einäscherung treffen. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihrer Gemeinde.