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Unterschriftenbeglaubigung

Vorgehensweise zum Erhalt des Dokuments:

  • Persönlich beim Bevölkerungsamt vorstellig werden
  • Sollte die Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, nicht persönlich vorstellig werden, so muss zwecks Vergleich der Unterschriften ihr Personalausweis vorgelegt werden.

Kosten:

3,00 Euro für die Beglaubigung einer Unterschrift
1,00 Euro bei jeder weiteren Beglaubigung der selben Unterschrift

Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des zuständigen Beamten höchstens 1 bis 2 Tage ( bei Abwesenheit des zuständigen Beamten)