Vorgehensweise zum Erhalt des Dokuments:
- Persönlich beim Bevölkerungsamt vorstellig werden
- Sollte die Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, nicht persönlich vorstellig werden, so muss zwecks Vergleich der Unterschriften ihr Personalausweis vorgelegt werden.
Kosten:
3,00 Euro für die Beglaubigung einer Unterschrift
1,00 Euro bei jeder weiteren Beglaubigung der selben Unterschrift
Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des zuständigen Beamten höchstens 1 bis 2 Tage ( bei Abwesenheit des zuständigen Beamten)