Die durch das Gemeindepersonal durchgeführte Grabaushebung und -verfüllung sowie das Öffnen und Verschließen von Urnengräbern sind kostenlos.
Für die Grabkonzessionen (Antragformular unten im Downloadbereich) werden jedoch Gebühren erhoben:
- Wahlgräber / Familiengräber
Einzelgrab: 300,00 Euro für 30 Jahre
Doppelgrab: 600,00 Euro für 30 Jahre
Diese Konzessionen sind beliebig oft erneuerbar (zu den alsdann geltenden Bedingungen).
Erlaubte Bestattungsart: Beerdigung von Särgen und biologisch abbaubaren Urnen - Urnengräber & Urnenwandnischen
400,00 Euro für 15 Jahre
Für 200,00 Euro sind diese Konzessionen einmalig für weitere 15 Jahre erneuerbar.
Erlaubte Bestattungsart: Beisetzung von wasserdichten, unverwitterbaren Urnen in den Kammern
Zu beachten: die Urnen müssen bei Konzessionsende wieder entfernt werden. In Belgien darf die Asche anschließend verstreut, beerdigt oder privat aufbewahrt werden.
Ruhefrist: ab Bestattungsdatum muss eine Grabstätte für Urnen mindestens fünf Jahre und eine Grabstätte für Särge mindestens zehn Jahre erhalten bleiben. Wenn zwischen einer Bestattung und dem Verfalltag der Grabkonzession weniger Zeit als die vorgeschriebene Ruhefrist verbleibt, muss die Konzession obligatorisch erneuert werden. Die Dauer der neuen Konzession beginnt am Tag nach dem Enddatum der noch laufenden Konzession.