Die ausgewählten Haushalte unserer Gemeinde werden im Zeitraum von Januar bis Dezember 2025 von Statbel-Interviewern kontaktiert. Die Teilnahme der Haushalte an der AKE-Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und gesetzlich verpflichtend (siehe K.E. vom 10.01.1999, geändert durch den K.E. vom 25.03.2016).