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Karneval 2025: Straßenkarneval und Möhnendonnerstag: folkloristisch genutzte Fahrzeuge und Planwagenfahrten unterliegen einer vorherigen Genehmigung!

  • Gemeindeverwaltung
  • Polizei

Folkloristisch genutzte Fahrzeuge und Folkloregruppen

Für Karnevalsumzüge und andere Anlässe muss sowohl der Fahrer eines folkloristisch genutzten Motorfahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das ein oder mehrere folkloristische Anhänger zieht, als auch der Verantwortliche der folkloristischen Gruppe einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung einreichen:

Planwagenfahrten

Alle Planwagen, die von einem Traktor gezogen werden (z.B. auf Möhnendonnerstag), müssen eine Genehmigung haben. Der Verantwortliche/Betreiber der Planwagenfahrt stellt den Antrag anhand des nachstehenden Formulars bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Die Genehmigung ist dann für 12 Monate gültig.