Karneval 2025: Straßenkarneval und Möhnendonnerstag: folkloristisch genutzte Fahrzeuge und Planwagenfahrten unterliegen einer vorherigen Genehmigung!
Folkloristisch genutzte Fahrzeuge und Folkloregruppen
Für Karnevalsumzüge und andere Anlässe muss sowohl der Fahrer eines folkloristisch genutzten Motorfahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das ein oder mehrere folkloristische Anhänger zieht, als auch der Verantwortliche der folkloristischen Gruppe einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung einreichen:
- Hier finden Sie das Antragsformular für Fahrer
- Hier finden Sie das Antragsformular für Gruppenverantwortliche
Planwagenfahrten
Alle Planwagen, die von einem Traktor gezogen werden (z.B. auf Möhnendonnerstag), müssen eine Genehmigung haben. Der Verantwortliche/Betreiber der Planwagenfahrt stellt den Antrag anhand des nachstehenden Formulars bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Die Genehmigung ist dann für 12 Monate gültig.
- Hier finden Sie das Antragsformular für Planwagenfahrten
- Voici le formulaire de formulaire de demande d’inscription pour promenade en roulotte